Der Bezirksschulbeirat Marzahn-Hellersdorf hat eine Anhörung gemäß § 111 Abs. 3 Nr. 2 SchulG zur Errichtung einer Schule, hier: Gründung der Integrierten Sekundarschule (ISS) Mahlsdorf, An der Schule 41 - 59, 12623 Berlin während der Sitzung am 19. September 2018 behandelt. Zu Gast waren Gordon Lemm als zuständiger Bezirksstadtrat, die zuständigen Mitarbeiter_innen aus dem Schul- und Sportamt und die Schulaufsicht von Marzahn-Hellersdorf. Der BSB-Vorstand hatte vorab einen umfangreichen Fragenkatalog zusammengestellt, der als Grundlage für die Anhörung diente.
In der Sitzung wurde deutlich, dass es für die Schulaufsicht ohne klare Aussagen über die zu erwartende Anzahl der Schüler_innen in Klasse 7 und eventuell Klasse 8 und 11 schwierig ist, eine Aussage zum Bedarf an Lehrkräften zu tätigen. Grundsätzlich gibt es aber bereits einige Initiativbewerbungen für die Schule und man ist zuversichtlich ausreichend Lehrkräfte gewinnen zu können, auch wenn die meisten Lehrkräfte auf Grund der zunächst noch geringen Anzahl der Schüler_innen (die Schule wächst erst auf) einen Teil ihrer Unterrichtsverpflichtung auch an anderen Schulen nachkommen müssen.
Positiv ist festzustellen, dass alle Fragen an das Schulamt zufriedenstellend beantwortet wurden. So gibt es bereits einen Hausmeister für die Schule, der schon in der Bauphase dabei ist und somit die Schule im Bau begleiten kann.
Handlungsbedarfe aus Sicht des Bezirksschulbeirates sind in seiner Stellungnahme festgehalten. Die Schulaufsicht hat nach Kenntnisnahme der Stellungnahme darauf hingewiesen, dass es keinen Gründungsdirektor geben wird, sondern eine pädagogischen Ansprechpartnerin, zur Zeit die Referatsleiterin der Schulaufsicht. Der Begriff "Gründungsdirektor als Ansprechperson für den Gründungsprozess" erschien den Verfassern der Stellungnahme als griffiger Begriff.
Stellungnahme des Bezirksschulbeirates Marzahn-Hellersdorf zur „Gründung der Integrierten Sekundarschule (ISS) Mahlsdorf“
Der Bezirksschulbeirat Marzahn-Hellersdorf hat eine Anhörung gemäß § 111 Abs. 3 Nr. 2 SchulG zur Errichtung einer Schule, hier: Gründung der Integrierten Sekundarschule (ISS) Mahlsdorf, An der Schule 41 - 59, 12623 Berlin während der Sitzung am 19. September 2018 behandelt.
Bezirksstadtrat Gordon Lemm zuständig u.a. für den Bereich Schule, Dana Pohl u.a. zuständig für die Baukoordination, Andrej Demler zuständig für die Schülerbetreuung, Schulorganisation und Schulentwicklungsplanung im Schul- und Sportamt Marzahn-Hellersdorf und Michael Buza, stellv. Referatsleiter der Schulaufsicht in Marzahn-Hellersdorf haben dem BSB Fragen zum Gründungskollegium, zur Gründungsschülerschaft, zum Schulkonzept, zu Partizipationsverfahren, zur sozialräumlichen Öffnung, zur Verkehrsanbindung und Schulwegsicherheit, zur Mittagessensversorgung, zur technischen Ausstattung, zur Fertigstellung und zur Barrierefreiheit beantwortet.
Der Bezirksschulbeirat Marzahn-Hellersdorf nimmt zu dieser Anhörung wie folgt Stellung:
Grundsätzlich nimmt der Bezirksschulbeirat Marzahn-Hellersdorf die Gründung der Integrierten Sekundarschule (ISS) Mahlsdorf zum Schuljahr 2019/2020 zustimmend zur Kenntnis.
Der BSB erneuert seine Empfehlung aus der Sitzung vom 04. Oktober 2017 anlässlich der Anhörung gemäß § 111 Abs. 3 Nr. 4 SchulG zum Schul-Neubauvorhaben, An der Schule 41 - 59, 12623 Berlin, damals Vorstellung der Planung, hinsichtlich des parallelen Starts des Schulbetriebes mit den Jahrgangsstufen 7 und 11. Mit Bezug auf die SEK II sollte aus Sicht des BSB eine entsprechende Bedarfsermittlung seitens der Schulaufsicht zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2018/2019 in den bezirklichen Oberschulen erfolgen, um die notwendige Mindestfrequenz von 50 Schüler_innen zu erreichen. Ergänzend könnte die Abfrage auch in den Nachbarbezirken erfolgen. Weiterhin empfiehlt der BSB die Einrichtung von 8. Klassen, um den Schüler_innen, die im laufenden Schuljahr in anderen Bezirken untergebracht sind, weil im Bezirk keine Oberschulplätze zur Verfügung standen, die Rückkehr in den Bezirk und somit einen wohnortnäheren Schulbesuch zu ermöglichen. Gleichfalls eröffnet sich somit eine Möglichkeit an der Schule die sogenannten „Rückläufer_innen“ aus den Gymnasien, die das Probejahr nicht bestanden haben, zu unterrichten, ohne dass ausschließlich homogene „Rückläufer-Klassen“ entstehen. Die Eltern der Schüler_innen, die im Moment auf Grund der vorgenannten Zuweisungen nicht im Bezirk unterrichtet werden, sind auf geeignete Weise über die Möglichkeit der Stellung eines Antrags auf Umschulung zu informieren. Es sollten vorausschauend Aufnahmekriterien festgelegt werden, falls es mehr Umschulungsanträge von Achtklässlern gibt, als Plätze an der Schule zur Verfügung stehen werden.
Der Bezirksschulbeirat hat zur Kenntnis genommen, dass die Schule mindestens vierzügig geplant ist, daher sollen laut Schulamt auch mehr 7. Klassen eröffnet werden, falls die Anzahl der Anmeldungen die Vierzügigkeit überschreitet. Hier gilt es den Anmeldezeitraum abzuwarten. Der BSB empfiehlt mittels Prognosen den weiteren Bedarf am Standort zu prüfen, damit die Schule durch die Aufnahme von ggf. zu vielen Schüler_innen im Laufe des Aufwachsens nicht übervoll wird.
Hinsichtlich der Frage der zukünftigen Personalausstattung teilte die Schulaufsicht mit, dass ab 04.10.2018 eine Person in der Funktion eines/einer Gründungsdirektorin/Gründungsdirektors dem Schulamt als Ansprechperson für den Gründungsprozess zur Verfügung steht. So kann im Zusammenwirken von Schulamt, Schulaufsicht und Gründungsschulleitung u.a. die weitere räumliche Einrichtung und Gestaltung der Schule erfolgen. Weitergehende Partizipationsverfahren sind nicht angedacht, was der BSB bedauert.
Es liegen bereits Interessensbekundungen und Initiativbewerbungen für die neue Schule vor. Dem zukünftigen Kollegium ist sicherlich bewusst, dass der Unterricht an der Schule während des Aufwachens nur in „Teilzeit“ möglich ist und somit Unterricht auch an einer anderen Schule erteilt werden muss. Der BSB empfiehlt, dass sich ein Kernteam bilden kann, das fest an der Schule verbleibt und u.a. ein notwendiges Schulkonzept, die pädagogischen und inhaltliche Schwerpunkte entwickelt. Ein Hausmeister für den Standort ist bereits eingestellt, er wird der Schule spätestens zum Beginn des Schuljahres in Vollzeit zur Verfügung stehen.
Die sozialräumliche Öffnung der Schule soll durch eine elektromechanische Schließanlage mittels Transponderschlössern erleichtert werden, damit der Zugang auf bestimmte Räume und Bereiche beschränkt werden kann. Somit könnte die Schule auch außerhalb der Schulzeit genutzt werden. Haftungs- und Versicherungsfragen sind zu klären. Zusätzliche Gebäude oder Ergänzungsbauten zur sozialräumlichen Öffnung sind nicht geplant. Eine Vergabe der Sporthalle wird erfolgen und die Sporthalle wird Vereinen ab Oktober 2019 zur Verfügung stehen.
Hinsichtlich der Fragen zur Verkehrsanbindung sind folgende Fragen offengeblieben und sollten durch die Verantwortlichen, u.a. den Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Straßen und Grünflächen Johannes Martin geklärt werden:
- Sind die Verkehrsbeauftragten des zugeteilten Polizeiabschnittes in der Frage der Schulwegsicherheit involviert?
- Werden Kiss‘n’Ride-Zonen eingerichtet, um dem ggf. morgentlich zu erwartendem Verkehrschaos entgegenzuwirken?
- Finden Verständigungen mit den ÖPNV-Unternehmen hinsichtlich einer ggf. notwendigen höheren Taktung zum Schulbeginn und Schulschluss statt?
Die Antworten sollen dem Gremium nachgereicht werden.
Die Mittagessensversorgung der Schule soll im Cook’n’Chill-Verfahren erfolgen. Die Küche wird entsprechend ausgestattet. Entsprechende Lagerflächen sind vorhanden. Die Auswahl des Essenanbieters erfolgt über das Schulamt.
Die Schule wird mit der neuesten Generation der sogenannten „Smartboards“ ausgestattet. Hierbei handelt es sich um Displays, die ohne Beamer auskommen. Die Schule wird über WLAN verfügen. Die Breitbandanbindung an das Internet ist noch nicht geklärt. Der BSB empfiehlt darauf zu achten, dass eine ausreichend schnelle Verbindung zur Verfügung steht. Ggf. sollte hierzu ein notwendiger Erfahrungsaustausch erfolgen, um zukunftssicher zu agieren.
Der Bezirksschulschulbeirat nimmt positiv zur Kenntnis, dass Schulgebäude, Sporthalle und Außengelände zeitgleich fertiggestellt werden. Das Gebäude wird über einen Aufzug verfügen und somit auch barrierearm zugänglich sein.
Das Gebäude wird ab Schulbeginn nicht vollständig genutzt werden. Der BSB empfiehlt zu prüfen, inwieweit Gebäudeteile z. B. zur Entlastung von Grundschulstandorten genutzt werden können. Das Prinzip „Kurze Beine – kurze Wege“ gilt beim Betrieb als „Filialstandort“ zu beachten.
Hinweis für die zukünftige Schulgründungen, speziell Elsenstraße 7-9, 12623 Berlin und Naumburger Ring, 12627 Berlin
Aus der Schulaufsicht gab es den Hinweis, dass Vorlaufzeiten und Fristen für die Anmeldung der Dienstkräfte für den Haushaltsplan zu beachten sind. Die Dienstkräfteanmeldung für die ISS Mahlsdorf tritt erst zum Schuljahr 2020/21 in Kraft. Scheinbar hat die schnelle Planung und Bauausführung die verantwortlichen Personen überrascht, sodass die notwendige Anmeldung nicht rechtzeitig erfolgen konnte. Der BSB empfiehlt mit Nachdruck für die o.g. Standorte, die am 01.08.2022 in Betrieb gehen sollen, die Anmeldung der Dienstkräfte nicht zu versäumen.