In der BSB-Sitzung vom 13.09.2017 erläuterte Kirsten Schläwicke, Fachbereichsleiterin Objektmanagement bei der Serviceeinheit Facilitymanagement vom Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf, die Grundlagen und Vorgaben für die momentan laufenden Ausschreibungen und wie deren Einhaltung dann ermöglicht werden kann.
Nicht überraschend ist auch bei der Gebäudereinigung eine DIN Norm (DIN 77400) das Maß aller Dinge, aber nur das, sie legt die Mindestanforderungen fest, ist aber kein Gesetz.
Gesetzlichen Regelungen finden sich dort und jede Schule muss passend für ihre Rahmenbedingungen die Anforderungen festlegen (ist der Schulhof nicht geteert, muss öfter gereinigt werden); leider werden manche Wünsche durch die begrenzten Gelder, die das Bezirksamt zur Verfügung hat, nicht erfüllt - aber da gibt es ja die Mindeststandards, die sind in Marzahn-Hellersdorf die absolute Basis.
Bei der aktuellen Ausschreibung geht es um mehr als nur den niedrigsten Preis - (fast) alle an Schule Beteiligte haben damit schlechte Erfahrung gemacht.
Reinigungsstunden: Hier bekommt die Firma die meisten Punkte, die die höchste Reinigungsstundenzahl angibt.
Die Aussagen zur Qualitätssicherung, die die Firma (die den Zuschlag erhalten hat) in den Ausschreibungsunterlagen gemacht hat, stehen dann auch im Vertrag.
Die Nebenleistungen wurden vom Objektmanagement festgelegt und gelten für alle Schulen gleich (obnstehend Beispiele).
Und wie soll das alles eingehalten werden? Das Objektmanagement (OM 3) beim Facilitymanagement braucht unbedingt die Meldungen der Schulhausmeister: Ohne Wissen um die Mängel können diese nicht behoben werden. Nur mit Kontrolle kann die Reinigung auch wirklich erfolgreich funktionieren. Die Schulhausmeister sind hierbei der erste Ansprechpartner für das pädagogisches Personal, Schüler und Eltern und alle weiteren Mitarbeiter der Schule; sie kennen das Gebäude und den Leistungskatalog. Die Meldung erfolgt dann umgehend durch sie.
Frau Schläwicke versteht das Bedauern der Gremienmitglieder, dass man nicht wie früher mit der seit Jahren in seiner Schule beschäftigten Reinigungskraft spricht und schon wurde mal eben kurz über den Tisch gewischt. Die Zeiten aber haben sich wie bei so vielen Dingen geändert.
Heute sind die Reinigungskräfte nicht direkt bei der Schule oder dem Bezirksamt angestellt, sondern es gibt einen Vertrag mit einer Firma. Also sprechen Auftraggeber (Bezirksamt) und Auftragnehmer (Reinigungsfirma) miteinander. Und nicht z.B. die Lehrkraft mit der Reinigungskraft.
Noch ein Hinweis von Frau Schläwicke: Für Schädlingsbekämpfung jeglicher Art ist auch FM zuständig. Und die Frage zu nicht vorhandenen Desinfektionsmitteln neben den Waschbecken will sie klären.
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
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Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden zum Herunterladen