Auf der BEA-Sitzung am Montag wurden die Themen Lehrerausstattung, Fortschreibung des bezirklichen Schulversuchs zur Inklusion und Fragen zur Lehr-Lernmittelverordnung vor dem Hintergrund, wie viel Geld Eltern u.a. für Bücher zahlen müssen, besprochen.

Lehrer_innen-Ausstattung

Die zuständige Außenstelle der Senatsverwaltung berichtete, dass 84 Stellen besetzt werden mussten. Bis auf 8 Stellen ist dies gelungen. Diese offenen Stellen sollen aber in den kommenden Wochen besetzt werden. Dabei sind 44 Referendarinnen und Referendare und 10 Quereinsteiger_innen. Die übrigen Personen sind entfristete Stellen, Lehramtsanwärter_innen und Lehrer_innen aus dem Ländertausch.

Ebenso konnten Lehrer_innen (Studienrätinnen und Studienräte) von Gymnasien für die Arbeit an den Grundschulen, für die höheren Klassen gewonnen werden. Die Lehrer_innen erhalten über regionale Fortbildungsangebote gezielte Unterstützung für die „etwas andere“ Arbeit mit den Grundschüler_innen.

Fortschreibung des INKA Schulversuchs

Die bezirklichen Schulen sind eingeladen sich an der Fortschreibung des Schulversuchs „INKA - Inklusive Schulen auf dem Weg“ zu beteiligen. Eine Vorstellung des dazugehörigen Angebotes erfolgt aktuell auf den Gesamtkonferenzen der Lehrkräfte und den Gesamtelternvertretungen an den Schulen. Eine Abstimmung soll bis Ende September 2014 in den Schulkonferenzen erfolgen. Bitte informieren Sie sich, wenn Sie bisher keine Kenntnis davon haben.

Lernmittel-Anteil von Eltern

Zum Ende des vergangenen Schuljahres und zu Beginn des aktuellen Schuljahres gab es wieder Fehlinformationen zum Thema Eigenanteil. Der BEA klärt daher wie folgt auf:
Im Schulgesetz §50, Abs. 2 steht:
… Die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen oder die volljährigen Schüler sind verpflichtet, sich an der Beschaffung der erforderlichen Lernmittel zu beteiligen (Eigenanteil); von der Zahlung eines Eigenanteils sind Personen ausgenommen, denen die private Beschaffung wirtschaftlich unzumutbar ist. …
In Abs. 4 steht:
„Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung hat durch Rechtsverordnung das Nähere über die Bereitstellung der Lernmittel zu regeln, insbesondere
1. die Höhe des privat zu erbringenden Eigenanteils; dabei darf eine Höchstgrenze von 100 Euro (bezogen auf den Neuwert) pro Schülerin oder Schüler und Schuljahr nicht überschritten werden, …

Das Thema wird in der Verordnung über die Lernmittel an allgemein bildenden und beruflichen Schulen (Lernmittelverordnung - LernmittelVO) konkretisiert.
§ 6 Lernmittelbeschaffung im Rahmen des Eigenanteils
(1) Der Höchstbetrag, bis zu dem die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen oder Schüler nach § 50 Absatz 2 Satz 2 des Schulgesetzes verpflichtet sind, Lernmittel selbst und auf eigene Kosten zu beschaffen, beträgt für jedes Schuljahr 100 Euro je Schülerin oder Schüler. Der Höchstbetrag des Eigenanteils bezieht sich auf den Neuwert der für das jeweilige Schuljahr zu beschaffenden Lernmittel.
(2) Die Schule informiert die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen oder Schüler in der Regel bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Sommerferien (beispielsweise über Bücherlisten) über die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffenden Lernmittel.
(3) Liegt der für eine Schulart festgelegte Mindeststandard unter dem Höchstbetrag für den Eigenanteil, darf der Eigenanteil nicht höher als dieser Mindeststandard sein.
(4) Auch bei einem Schulwechsel im laufenden Schuljahr darf der Höchstbetrag für den Eigenanteil nicht überschritten werden.
(5) Wiederholt eine Schülerin oder ein Schüler eine Jahrgangsstufe, wird der Neuwert der weiterhin nutzbaren Lernmittel auf den zu erbringenden Eigenanteil angerechnet.
(6) Richtet die Schule einen Lernmittelfonds gemäß § 50 Absatz 2 Satz 3 des Schulgesetzes ein, steht es den Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Schülerinnen oder Schülern frei, sich daran zu beteiligen.
(7) Die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen oder Schüler sind von der Schule darüber zu informieren, dass bei einer Beteiligung am schulischen Lernmittelfonds die Lernmittel Eigentum des Landes Berlin sind.

Mit Bezug auf  Abs. 3 bedeutet es für die Jahrgangsstufen 1 und 2, dass der Eigenanteil gemäß Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 8/2011 aktuell bei 80,00 Euro liegt.

Linkempfehlung

Eltern mit Kindern ab der 7. Klasse wird ein Besuch der Seite http://www.komm-auf-tour.de/ empfohlen. Hier gibt es viele nützliche Informationen zum Thema  Stärkenentdeckung, Berufsorientierung und Lebensplanung für Jugendliche ab der 7. Klasse.