Seit 01. Februar gelten neue Qualitätsansprüche und damit verbunden neue Preise für das Schulessen. Für einige Familien kann dies aktuell oder in Zukunft zu der Überlegung führen, aus finanziellen Gründen ihr Kind oder ihre Kinder von der Essensversorgung in der Schule abzumelden. Das muss aber nicht sein. Wie auch bereits in der Vergangenheit, wird es ab sofort und zukünftig eine Härtefallregelung geben. Für die Regelung der Härtefälle hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft an die Schulleitungen der offenen und gebunden Ganztagsgrundschulen mit einem Mittagsangebot sowie Förderzentren und Grundstufen der Gemeinschaftsschulen ein Informationsschreiben verschickt, dass wir auch Ihnen als Eltern hiermit zur Kenntnis geben wollen, falls die Information Sie auf anderem Wege nicht erreicht.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Härtefallregelung ist für Kinder vorgesehen, deren Sorgeberechtigte zeitweilig in eine besondere Notlage geraten sind, oder durch die Zahlung der erhöhten Elternbeiträge kommen würden.
  • Die Zahlungen der Elternbeiträge für das schulische Mittagessen in Härtefällen kann - zeitlich befristet - vermindert oder vollständig aufgehoben werden.
  • Die zeitliche Befristung des Härtefalls ist nicht festgeschrieben und kann z. B. ein Schulhalbjahr betragen.
  • Die Beurteilung eines Härtefalls erfolgt durch die Schulleitung im konkreten Einzelfall. Die Definition „besondere Notlage“ ist eng auszulegen, lässt jedoch einen Ermessungsspielraum zu.
  • Die Härtefallregelung Mittagessen gilt auch für die Kinder, deren Eltern Anspruch auf Förderung durch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) haben.

Kritisch anzumerken ist, dass die Härtefälle außerhalb der Schule nicht anonym bleiben. Das Schulamt bzw. das Jugendamt und der Essensversorger (Caterer) erfahren, wer von der Härtefallregelung Gebrauch macht. Vermutlich ist dieser Prozess aber aus Abrechungsgründen schwer zu anonymisieren. Lassen Sie sich von diesem Fakt nicht abschrecken und denken Sie an die Essensversorgung Ihres Kindes oder Ihrer Kinder, die neben ernährungsphysiologischen Gründen, auch für das gemeinschaftliche Einnehmen des Mittagessens mit Klassenkameradinnen und Klassenkameraden wichtig ist.

Alle weiteren Informationen finden Sie im Informationsbrief. Die Daten des Absenders haben wir geschwärzt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte über die Klassenelternvertretung an die GEV, die dann die gesammelten Fragen an die Schulleitung weitergeben kann.

pdficon large Informationsbrief zur Härtefallregelung Schulmittagessen im Land Berlin 2014